HomeWas ist eine IGS?

Was tut die Integrierte Gesamtschule, um eine gute Schule zu sein?

 

  • Die IGS ist eine Teamschule: Lehrerteams begleiten ihren Jahrgang durch die Sekundarstufe I.
  • Die IGS setzt auf die individuelle Förderung: Integration und Differenzierung dienen der Entwicklung der Fähigkeiten, Talente und Neigungen der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers.
  • Mit dem Instrument der Umstufung reagiert die Klassenlehrerkonferenz auf Schwankungen in der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Schülerinnen und Schüler.
  • Die IGS fördert die soziale Erziehung: In Projekten und Praktika, im regelmäßigen Klassenrat und in der Gestaltung der Schule erfahren Schülerinnen und Schüler den Wert des gemeinsamen Arbeitens und Lernens.
  • Die IGS fördert die Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler: Kenntnisse und Fertigkeiten sind kein Selbstzweck

 

Aufnahme in die IGS nach LVO über die IGS

§ 7 IGSVO Aufnahme

  • Aufnahme nur in die Eingangsklasse 5 (und in MSS 11)
  • möglichst ausgewogene Leistungsverteilung bei der Zusammensetzung der Klassen
  • Über die Aufnahme entscheidet die/der Schulleiter/in auf Grund eines Auswahlverfahrens im Benehmen mit dem Aufnahmeausschuss.
  • Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze, wird ein Losverfahren nach Leistungsgruppen durchgeführt.
  • Dadurch sollen leistungsstärkere und leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler zum Zuge kommen.
  • Bei der Auswahl in der jeweiligen Leistungsgruppe sollen vorrangig die Schüler berücksichtigt werden, die ihren Wohnsitz im Gebiet des Schulträgers haben.
  • Der Aufnahmeausschuss kann im Benehmen mit dem Schulelternbeirat für das Auswahlverfahren weitere sachliche Aufnahmekriterien festlegen, z.B. dass alle Schüler aus der Schulsitzgemeinde aufgenommen werden

 

Einstufung und Versetzung in der IGS

  • Bis zur Klassenstufe 9 steigen die Schülerinnen und Schüler gemeinsam auf.
  • In den Fächern der Leistungsdifferenzierung werden die Schülerinnen und Schüler am Ende der Orientierungsstufe in Niveaukurse eingestuft.
  • Entsprechend ihrer Entwicklung werden die Schülerinnen und Schüler auf Beschluss der Klassenkonferenz umgestuft.
  • Ab dem Halbjahr der 8. Klassenstufe erhalten die Eltern eine Prognose über den erreichbaren Abschluss.
  • Eine Versetzung findet erstmals von Klassenstufe 9 nach Klassenstufe 10 statt.
  • Eine freiwillige Wiederholung („Zurücktreten“) ist möglich.

 

 

Leistungsfeststellung und verbale Beurteilung

Klassenstufen 5 – 8

Noten von 1 bis 6 werden durch eine verbale Beurteilung ergänzt, um den Schülern und Eltern zusätzliche Informationen zu geben

Klassenstufen 9 und 10

zusätzliche verbale Beurteilung möglich

Mitarbeit und Verhalten

keine Benotung, wenn die Bewertung von Mitarbeit und Verhalten in der verbalen Beurteilung enthalten ist

 

Abschlüsse und Berechtigungen

  • Abschluss der Berufsreife
  • Qualifizierter Sekundarabschluss I
  • Der Übergang zur Gymnasialen Oberstufe erfolgt in der IGS auf Grund der Vergabe einer Berechtigung nach § 15 IGSVO
  • Fachhochschulreife (schulischer Teil)
  • Allgemeine Hochschulreife