Was tut die Integrierte Gesamtschule, um eine gute Schule zu sein?
- Die IGS ist eine Teamschule: Lehrerteams begleiten ihren Jahrgang durch die Sekundarstufe I.
- Die IGS setzt auf die individuelle Förderung: Integration und Differenzierung dienen der Entwicklung der Fähigkeiten, Talente und Neigungen der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers.
- Mit dem Instrument der Umstufung reagiert die Klassenlehrerkonferenz auf Schwankungen in der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Schülerinnen und Schüler.
- Die IGS fördert die soziale Erziehung: In Projekten und Praktika, im regelmäßigen Klassenrat und in der Gestaltung der Schule erfahren Schülerinnen und Schüler den Wert des gemeinsamen Arbeitens und Lernens.
- Die IGS fördert die Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler: Kenntnisse und Fertigkeiten sind kein Selbstzweck
Aufnahme in die IGS nach LVO über die IGS
§ 7 IGSVO Aufnahme
- Aufnahme nur in die Eingangsklasse 5 (und in MSS 11)
- möglichst ausgewogene Leistungsverteilung bei der Zusammensetzung der Klassen
- Über die Aufnahme entscheidet die/der Schulleiter/in auf Grund eines Auswahlverfahrens im Benehmen mit dem Aufnahmeausschuss.
- Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze, wird ein Losverfahren nach Leistungsgruppen durchgeführt.
- Dadurch sollen leistungsstärkere und leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler zum Zuge kommen.
- Bei der Auswahl in der jeweiligen Leistungsgruppe sollen vorrangig die Schüler berücksichtigt werden, die ihren Wohnsitz im Gebiet des Schulträgers haben.
- Der Aufnahmeausschuss kann im Benehmen mit dem Schulelternbeirat für das Auswahlverfahren weitere sachliche Aufnahmekriterien festlegen, z.B. dass alle Schüler aus der Schulsitzgemeinde aufgenommen werden
Einstufung und Versetzung in der IGS
- Bis zur Klassenstufe 9 steigen die Schülerinnen und Schüler gemeinsam auf.
- In den Fächern der Leistungsdifferenzierung werden die Schülerinnen und Schüler am Ende der Orientierungsstufe in Niveaukurse eingestuft.
- Entsprechend ihrer Entwicklung werden die Schülerinnen und Schüler auf Beschluss der Klassenkonferenz umgestuft.
- Ab dem Halbjahr der 8. Klassenstufe erhalten die Eltern eine Prognose über den erreichbaren Abschluss.
- Eine Versetzung findet erstmals von Klassenstufe 9 nach Klassenstufe 10 statt.
- Eine freiwillige Wiederholung („Zurücktreten“) ist möglich.
Leistungsfeststellung und verbale Beurteilung
Klassenstufen 5 – 8
Noten von 1 bis 6 werden durch eine verbale Beurteilung ergänzt, um den Schülern und Eltern zusätzliche Informationen zu geben
Klassenstufen 9 und 10
zusätzliche verbale Beurteilung möglich
Mitarbeit und Verhalten
keine Benotung, wenn die Bewertung von Mitarbeit und Verhalten in der verbalen Beurteilung enthalten ist
Abschlüsse und Berechtigungen
- Abschluss der Berufsreife
- Qualifizierter Sekundarabschluss I
- Der Übergang zur Gymnasialen Oberstufe erfolgt in der IGS auf Grund der Vergabe einer Berechtigung nach § 15 IGSVO
- Fachhochschulreife (schulischer Teil)
- Allgemeine Hochschulreife